In den Sommerferien haben wir von Mo.-So. täglich für unsere Klettergäste ab 10 Uhr morgens geöffnet!!!

Unsere Öffnungszeiten im August 2010

Montag:

Ruhetag (BW-Schulferien geöffnet)

 

Dienstag - Freitag:

10 - 21.00 Uhr

 

Samstag - Sonntag:

10 - 21.00 Uhr

Unsere Preise auf einen Blick:

Kleinkind, 3-6 Jahre: 9,00 Euro
Kind, 7-12 Jahre: 14,00 Euro
Jugendliche, 13-17 Jahre: 19,00 Euro
Erwachsene, ab 18 Jahre: 23,00 Euro

Alle Preise finden Sie hier.

AGBs

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten sofern nicht einzelvertraglich etwas Anderes vereinbart wurde. Mit der Anmeldung werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt.

Nutzungsbedingungen der Freizeitpark-Rutesheim GbR

  • 1. Jeder Teilnehmer muss diese Benutzungsregeln vor Betreten des Kletterwaldes vollständig lesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden ist. Die Eltern, Sorgeberechtigten oder Lehrer eines minderjährigen Teilnehmers müssen die Benutzungsregeln durchlesen und mit dem Minderjährigen durchsprechen und diese anschließend mit Unterschrift bestätigen. Sie sind gleichzeitig für die Aufsicht während des Besuches und die Begleitung während des Begehens des Kletterparks für die minderjährigen Teilnehmer alleine verantwortlich.
  • 2. Die Benutzung des Waldhochseilgartens ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Begehung des Kletterwaldes Freizeitpark-Rutesheim beinhaltet bei Nichtbetrachtung unserer Sicherheitsregeln die Gefahr eines tödlichen Absturzes. Personen mit einem Körpergewicht von über 120 kg haften in vollem Umfang für durch sie entstandene Schäden an der Anlage des Waldkletterparks. Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen durch Schraubverbindungen, Seile, Karabiner, Rollenkarabiner, Holzsplitter, Teile der Übungen, Äste, unwegsames Gelände usw. oder bei Beschädigungen bzw. Diebstahl z.B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Benutzungsregeln, falschen Angaben oder panischen Anfällen eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Für die Haftung des Freizeitpark-Rutesheim GbR gilt Ziffer 8.
  • 3. Die Anlage ist für alle Besucher ab einer Mindestgröße von 1,10 m ( 1,50 m Greifhöhe ) begehbar, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Kletterparks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder von 6 bis 9 Jahren können nur in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Betreuer klettern. Pro 2 Kinder muss ein Erwachsener mitklettern. Bei Kindern/Jugendliche von 10 bis 14 Jahren muss eine erwachsene Begleitperson im Kletterwald anwesend sein. Jugendliche ab 15 Jahre können die Erklärung von Ihren Eltern unterschrieben mitbringen. Es darf nur in festen, geschlossenen Schuhen geklettert werden. Sandalen sind nicht erlaubt. Personen, die alkoholisiert sind oder unter Epilepsie leiden, dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen sind nicht berechtigt, den Kletterwald zu begehen. Schwangeren ab der 11. Schwangerschaftswoche, Bandscheibengeschädigte, sowie frisch operierte, wird von einem Besuch des Kletterparks abgeraten.
  • 4. Kinder und Jugendliche ab einer Körpergröße von 1,10 m ( 1,50 m Greifhöhe ) dürfen soweit es ihre Fähigkeiten zulassen, die Parcours Gelb, Orange und Rot klettern. Ab einer Körpergröße von 1,30 m ( 1,70 m Greifhöhe ) dürfen zusätzlich die Parcours Lila, Blau und Grün benützt werden. Der Graue Parcours darf erst ab einer Körpergröße von 1,50 m ( 1,70 m Greifhöhe ) und zusätzlicher Zustimmung des Aufsichtspersonals zum klettern benützt werden.
  • 5. Vor dem Begehen des Hochseilgartens muss jeder Teilnehmer an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung ( Einweisungsparcours ) teilnehmen. Die beiden Sicherungskarabiner müssen immer im Sicherungsseil eingehängt sein. Während des Umhängens darf immer nur ein Sicherungskarabiner aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden! Darüber hinaus darf jedes Element nur von maximal einer Person begangen werden. Auf den Podesten/Plattformen dürfen sich maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten. An den Seilabfahrten muss grundsätzlich immer abgebremst werden, um einen starken Aufprall am Ankunftspunkt zu verhindern. Seilabfahrten dürfen erst benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich keine Personen im Ankunftsbereich aufhalten. Die geliehene Sicherheitsausrüstung ( Helm, Gurt, Sicherung mit Karabiner und Rolle ) muss nach Anweisung des Betreibers/Trainers benutzt werden und darf nur in Anwesenheit des Trainers an-und ausgezogen werden. Vor Benutzung der Toilette ist der Gurt abzulegen. Im Sicherheitsgurt darf nicht geraucht werden. Die Sicherungsausrüstung ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Kletterwaldes nicht abgelegt werden und muss nach spätestens 3 Stunden nach Aushändigung wieder zurückgegeben werden. Geschieht dies nicht, werden für jede weitere angefangene Stunde 6,00 ? fällig. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die Anweisungen oder Sicherheitsvorschriften des Betreibers/Trainers übernimmt der Freizeitpark-Rutesheim keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Die betreffenden Teilnehmer können vom Kletterwald ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.
  • 6. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teilen der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen ( Feuer, Sturm, Gewitter, starker Regen etc. ) einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Erstattung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Kletterwalds frühzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.
  • 7. Es dürfen beim Klettern keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen ( Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc.).
  • 8. Die Firma Freizeitpark-Rutesheim GbR haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach-und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung betrauter Personen. Der Nutzer haftet für Schäden, die durch ihn an der Anlage oder der Ausrüstung entstehen. Für alle Teilnehmer besteht über die Veranstalter eine Haftpflichtversicherung.
  • 9. Bei einer Gruppenreservierung kann vor Beginn der Veranstaltung nur durch eine schriftliche Erklärung von der gebuchten Leistung zurückgetreten werden. Bei einem Rücktritt behält sich der Veranstalter vor, für seine ihm durch den Rücktritt entstandenen Kosten eine angemessene Entschädigung, jedoch nur maximal bis zur Höhe des vereinbarten Nutzungsentgelts, zu verlangen. Eine Absage seitens des Nutzers aus wetterbedingten Gründen ist grundsätzlich nicht möglich. Werden einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch genommen, so entsteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder teilweisen Nutzungsentgelts. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höheren Gewalt erheblich gefährdet bzw. ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn der Veranstaltung, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
  • 10. Der Freizeitpark-Rutesheim GbR behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-,Film-,und Webcam- Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies dem Freizeitpark-Rutesheim GbR ausdrücklich mitzuteilen. Das Fertigen von Foto-,Film- und Webcam-Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage des Freizeitpark-Rutesheim GbR ohne Genehmigung verboten. Der Freizeitpark-Rutesheim behält sich etwaige Schadenansprüche im Falle der Missachtung vor.
  • 11. Erfasste Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zum Katalogversand, sowie zur Kundenbetreuung verwendet. Zur Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz genügt kurze Mitteilung an den Freizeitpark-Rutesheim GbR.
  • 12. Die Bezahlung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart , in bar vor dem Parkbesuch. Auf Wunsch kann eine Rechnung von Seiten des Freizeitpark-Rutesheim vor dem Parkbesuch ausgestellt werden, die bis zum Veranstaltungstermin zu beleichen ist. Möglichkeiten auftretender Wartezeiten nach Beginn der Nutzung ( z.B. Plattformen besetzt, Übung besetzt etc.) sind unbeachtlich und führen zu keiner Minderung des Nutzungsentgelts.
  • 13. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags im Übrigen. Vielmehr bleibt die Rechtsverbindlichkeit der übrigen Bestimmungen bestehen und anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame, die der unwirksamen am ehesten entspricht.
  • 14. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Veranstalters. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.